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dc.contributor.authorHarke, Jan Dirk
dc.date.accessioned2024-01-12T04:15:35Z
dc.date.available2024-01-12T04:15:35Z
dc.date.issued2023
dc.date.submitted2024-01-11T10:24:14Z
dc.identifierONIX_20240111_9783593454931_57
dc.identifierhttps://library.oapen.org/handle/20.500.12657/86540
dc.identifier.urihttps://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/132723
dc.description.abstractDas Pflichtteilsrecht ist bis heute ein zentraler Bestandteil des Erbrechts. Es sichert den engsten Angehörigen eines Verstorbenen einen Mindestanteil an dessen Nachlass. Jan Dirk Harke zeichnet nach, wie sich dieses Recht allmählich gegen eine zunächst unbegrenzte Testierfreiheit im römischen Vermögensrecht durchsetzte: Um dem Gebot der familiären Verantwortung zu entsprechen, wurde den engsten Verwandten eines Erblassers die Möglichkeit eröffnet, ein Testament, durch das sie vom Erbe ausgeschlossen wurden, als pflichtwidrig anzufechten. Dies war jedoch nur unter dem Vorwand möglich, der Erblasser sei bei Errichtung des Testaments nicht zurechnungsfähig gewesen. Hieran zeigt sich die große Bedeutung der Testierfreiheit für die Gesellschaft der Antike. https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed.de
dc.languageGerman
dc.relation.ispartofseriesStrukturwandel des Eigentums
dc.rightsopen access
dc.subject.otherAntike
dc.subject.otherRechtsgeschichte
dc.subject.otherRömisches Reich
dc.subject.otherImperium Romanum
dc.subject.otherPflichtteilsrecht
dc.subject.otherTestament
dc.subject.otherTestierfreiheit
dc.subject.otherGang der Rechtswicklung
dc.subject.othermaterielles Noterbrecht
dc.subject.otherpietas
dc.subject.otherquerela inofficiosi testamenti
dc.subject.otherrömisches Vermögensrecht
dc.subject.othertestamentum inofficiosum
dc.titlePflicht und Freiheit des Erblassers
dc.title.alternativePflichtteil und Wahnsinnsfiktion im klassischen römischen Erbrecht
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.12907/978-3-593-45493-1
oapen.relation.isPublishedBy0f69b6af-bcbb-4af8-950c-28eba5295aa8
oapen.relation.isbn9783593517674
oapen.pages199
dc.abstractotherlanguageDas Pflichtteilsrecht ist bis heute ein zentraler Bestandteil des Erbrechts. Es sichert den engsten Angehörigen eines Verstorbenen einen Mindestanteil an dessen Nachlass. Jan Dirk Harke zeichnet nach, wie sich dieses Recht allmählich gegen eine zunächst unbegrenzte Testierfreiheit im römischen Vermögensrecht durchsetzte: Um dem Gebot der familiären Verantwortung zu entsprechen, wurde den engsten Verwandten eines Erblassers die Möglichkeit eröffnet, ein Testament, durch das sie vom Erbe ausgeschlossen wurden, als pflichtwidrig anzufechten. Dies war jedoch nur unter dem Vorwand möglich, der Erblasser sei bei Errichtung des Testaments nicht zurechnungsfähig gewesen. Hieran zeigt sich die große Bedeutung der Testierfreiheit für die Gesellschaft der Antike. https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed.de


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