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dc.contributor.authorHuber, Markus
dc.date.accessioned2025-03-07T16:51:48Z
dc.date.available2025-03-07T16:51:48Z
dc.date.issued2021
dc.date.submitted2024-07-08T16:23:30Z
dc.identifierONIX_20240708_9783038054542_181
dc.identifierhttps://library.oapen.org/handle/20.500.12657/91844
dc.identifier.urihttps://doab-dev.siscern.org/handle/20.500.12854/159029
dc.description.abstractMit der Einsetzung der Schuldenbremse als oberste Finanzregel des Schweizer Bundeshaushalts fand eine lange Phase der Verrechtlichung von Haushaltsführung ihren vorläufigen Abschluss. Die Schuldenbremse bindet die Finanzpolitik an eine übergeordnete Fiskalregel. Sie soll eine stabile, passiv-antizyklische Haushaltspolitik garantieren und dabei in Ausnahmesituationen Massnahmen ermöglichen, die den jeweiligen Erfordernissen angepasst sind. Darüber hinaus diente die schweizerische Schuldenbremse als Vorbild für die bundesdeutsche Schuldenbremse und besteht gleichzeitig neben den vielfältigen Fiskalregeln der Kantone. Die Dissertation zeigt anhand von Vergleichen, insbesondere mit den weit stärker justiziabel ausgestalteten Mechanismen in Deutschland, unterschiedliche finanzrechtliche Herangehensweisen. Eine Durchsetzung der Schuldenbremse im schweizerischen Bundeshaushalt ist nur indirekt und sehr beschränkt möglich – wenn aus rechtlicher Sicht überhaupt von einer solchen gesprochen werden kann. Institutionelle Schranken alleine reichen nicht aus, einen Haushalt ins Lot zu bringen und den Schuldenstand zu stabilisieren. Deshalb sollen weitere Steuerungsinstrumente und bestehende Organe den finanzpolitischen Zielen ebenfalls zum Durchbruch verhelfen. Gleichwohl gilt, dass bei verstärkter Durchsetzung von rechtlichen Regeln eine effektive und effiziente Führung des öffentlichen Haushalts nicht ver- eitelt werden darf. Ist unter diesen Gesichtspunkten ein Ausbau überhaupt sinnvoll und welche Möglichkeiten der Erweiterung gibt es? Die vorliegende Arbeit gibt, eingebettet in den Kontext von Haushalts- und Finanzpolitik, darüber Aufschluss.
dc.languageGerman
dc.rightsopen access
dc.subject.otherHaushaltspolitik
dc.subject.otherHaushaltsführung
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law
dc.titleDie Durchsetzung der Haushaltspolitik und der Haushaltsführung
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.36862/eiz-352
oapen.relation.isFundedByc9fff097-a6b0-4c97-afcd-d033f5f27a3d
oapen.relation.isFundedBy07f61e34-5b96-49f0-9860-c87dd8228f26
oapen.relation.isbn9783038054542
oapen.collectionSwiss National Science Foundation (SNF)
oapen.place.publicationZürich
oapen.grant.number10BP12_206935
oapen.grant.programOpen Access Books
dc.relationisFundedBy07f61e34-5b96-49f0-9860-c87dd8228f26
dc.abstractotherlanguageMit der Einsetzung der Schuldenbremse als oberste Finanzregel des Schweizer Bundeshaushalts fand eine lange Phase der Verrechtlichung von Haushaltsführung ihren vorläufigen Abschluss. Die Schuldenbremse bindet die Finanzpolitik an eine übergeordnete Fiskalregel. Sie soll eine stabile, passiv-antizyklische Haushaltspolitik garantieren und dabei in Ausnahmesituationen Massnahmen ermöglichen, die den jeweiligen Erfordernissen angepasst sind. Darüber hinaus diente die schweizerische Schuldenbremse als Vorbild für die bundesdeutsche Schuldenbremse und besteht gleichzeitig neben den vielfältigen Fiskalregeln der Kantone. Die Dissertation zeigt anhand von Vergleichen, insbesondere mit den weit stärker justiziabel ausgestalteten Mechanismen in Deutschland, unterschiedliche finanzrechtliche Herangehensweisen. Eine Durchsetzung der Schuldenbremse im schweizerischen Bundeshaushalt ist nur indirekt und sehr beschränkt möglich – wenn aus rechtlicher Sicht überhaupt von einer solchen gesprochen werden kann. Institutionelle Schranken alleine reichen nicht aus, einen Haushalt ins Lot zu bringen und den Schuldenstand zu stabilisieren. Deshalb sollen weitere Steuerungsinstrumente und bestehende Organe den finanzpolitischen Zielen ebenfalls zum Durchbruch verhelfen. Gleichwohl gilt, dass bei verstärkter Durchsetzung von rechtlichen Regeln eine effektive und effiziente Führung des öffentlichen Haushalts nicht ver- eitelt werden darf. Ist unter diesen Gesichtspunkten ein Ausbau überhaupt sinnvoll und welche Möglichkeiten der Erweiterung gibt es? Die vorliegende Arbeit gibt, eingebettet in den Kontext von Haushalts- und Finanzpolitik, darüber Aufschluss.
dc.grantprojectDie Durchsetzung der Haushaltspolitik und der Haushaltsführung


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