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dc.contributor.authorMärki, Raphael
dc.date.accessioned2025-03-07T19:13:20Z
dc.date.available2025-03-07T19:13:20Z
dc.date.issued2023
dc.date.submitted2024-07-08T16:23:42Z
dc.identifierONIX_20240708_9783038914709_191
dc.identifierhttps://library.oapen.org/handle/20.500.12657/91854
dc.identifier.urihttps://doab-dev.siscern.org/handle/20.500.12854/163444
dc.description.abstractDer Verjährungseinredeverzicht ist in der Praxis ein äusserst wichtiges Mittel des Verjährungsmanagements. Der Schuldner erklärt einen Verjährungseinredeverzicht in der Regel dann, wenn der Gläubiger aufgrund des bevorstehenden Verjährungseintritts damit droht, den behaupteten Anspruch mit einer Betreibung oder Klage durchzusetzen. Ein Verjährungseinredeverzicht verschafft den Parteien Zeit, einvernehmlich eine aussergerichtliche Einigung anzustreben, ohne dass diese durch den drohenden Verjährungseintritt erschwert wird. Das schweizerische Privatrecht hat seit dem 1.Januar 2020 ein neues Verjährungsrecht mitsamt einem revidierten Art. 141 OR über den Verjährungseinredeverzicht. Die Revision von Art. 141 OR bringt verschiedene Neuerungen mit sich. In vielen Punkten hielt der Gesetzgeber aber auch an der Rechtslage unter dem vor der Revision geltenden Recht fest. Ziel der vorliegenden Dissertation ist es, die revidierte Bestimmung über den Verjährungseinredeverzicht in seiner Gesamtheit zu erfassen und Unklarheiten zu beseitigen. Dabei ist der Autor bemüht, dogmatisch vertretbare und gleichzeitig für die Praxis taugliche Lösungen aufzuzeigen.
dc.languageGerman
dc.rightsopen access
dc.subject.otherVerjährungseinredeverzicht
dc.subject.otherPrivatrecht
dc.subject.otherVerjährung
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law
dc.titleDer Verjährungseinredeverzicht
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.3256/978-3-03929-023-9
oapen.relation.isFundedByc9fff097-a6b0-4c97-afcd-d033f5f27a3d
oapen.relation.isFundedBy07f61e34-5b96-49f0-9860-c87dd8228f26
oapen.relation.isbn9783038914709
oapen.collectionSwiss National Science Foundation (SNF)
oapen.place.publicationZürich/St. Gallen
oapen.grant.number10BP12_212152
oapen.grant.programOpen Access Books
dc.relationisFundedBy07f61e34-5b96-49f0-9860-c87dd8228f26
dc.abstractotherlanguageDer Verjährungseinredeverzicht ist in der Praxis ein äusserst wichtiges Mittel des Verjährungsmanagements. Der Schuldner erklärt einen Verjährungseinredeverzicht in der Regel dann, wenn der Gläubiger aufgrund des bevorstehenden Verjährungseintritts damit droht, den behaupteten Anspruch mit einer Betreibung oder Klage durchzusetzen. Ein Verjährungseinredeverzicht verschafft den Parteien Zeit, einvernehmlich eine aussergerichtliche Einigung anzustreben, ohne dass diese durch den drohenden Verjährungseintritt erschwert wird. Das schweizerische Privatrecht hat seit dem 1.Januar 2020 ein neues Verjährungsrecht mitsamt einem revidierten Art. 141 OR über den Verjährungseinredeverzicht. Die Revision von Art. 141 OR bringt verschiedene Neuerungen mit sich. In vielen Punkten hielt der Gesetzgeber aber auch an der Rechtslage unter dem vor der Revision geltenden Recht fest. Ziel der vorliegenden Dissertation ist es, die revidierte Bestimmung über den Verjährungseinredeverzicht in seiner Gesamtheit zu erfassen und Unklarheiten zu beseitigen. Dabei ist der Autor bemüht, dogmatisch vertretbare und gleichzeitig für die Praxis taugliche Lösungen aufzuzeigen.
dc.grantprojectDer Verjährungseinredeverzicht


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