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dc.contributor.authorKaiser, Anne,
dc.date.accessioned2025-03-08T00:53:25Z
dc.date.available2025-03-08T00:53:25Z
dc.date.issued2010
dc.date.submitted2016-12-31 23:55:55
dc.date.submitted2019-11-27 15:58:02
dc.date.submitted2020-04-01T14:16:32Z
dc.identifier610171
dc.identifierOCN: 808385347
dc.identifierhttp://library.oapen.org/handle/20.500.12657/32679
dc.identifier.urihttps://doab-dev.siscern.org/handle/20.500.12854/173432
dc.description.abstractDie zunehmende Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes führt zu einem konstanten Anstieg des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, insbesondere auch der Gefahrguttransporte innerhalb der Europäischen Union. Mit den längeren grenzüberschreitenden Transportwegen steigt die Gefahr von Unfällen, welche bei Gefahrguttransporten aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials in der Regel schwerwiegendere Folgen als bei gewöhnlichen Gütertransporten nach sich ziehen. Die daran anknüpfenden, praktisch wichtigen Haftungsfragen für entstandene Schäden Dritter, also der Personen, die nicht am Transportrechtsverhältnis zwischen Absender, Transporteur und Empfänger beteiligt sind, sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Behandelt werden alle fünf Verkehrszweige: Straßengüterverkehr, Schienengüterverkehr, Binnenschiffahrt, Seeschiffahrt sowie Luftfrachtverkehr. Dabei konzentriert sich die Darstellung auf bereits bestehende völkerrechtliche Übereinkommen (CRTD, HNS-Übereinkommen, CRDNI-Entwurf, Zweites Römer Haftungsabkommen, Ölhaftungs- und Fondsübereinkommen, Pariser und Wiener Übereinkommen), auch wenn diese größtenteils noch nicht in Kraft und daher in der Praxis nicht anwendbar sind. Die daraus resultierenden Haftungslücken müssen derzeit noch durch das vom nationalen Internationalen Privatrecht berufene nationale Recht geschlossen werden. Wie dies nach geltendem Recht geschieht und welche haftungsrechtlichen Unterschiede sich hierbei hinsichtlich der Haftung für Gefahrguttransporte ergeben, wird exemplarisch am Beispiel der deutschen, französischen und englischen Rechtsordnung dargestellt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser eingehenden Analyse entwickelt die Verfasserin Vorschläge für die überfällige Rechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene.
dc.description.abstractDie zunehmende Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes führt zu einem konstanten Anstieg des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, insbesondere auch der Gefahrguttransporte innerhalb der Europäischen Union. Mit den längeren grenzüberschreitenden Transportwegen steigt die Gefahr von Unfällen, welche bei Gefahrguttransporten aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials in der Regel schwerwiegendere Folgen als bei gewöhnlichen Gütertransporten nach sich ziehen. Die daran anknüpfenden, praktisch wichtigen Haftungsfragen für entstandene Schäden Dritter, also der Personen, die nicht am Transportrechtsverhältnis zwischen Absender, Transporteur und Empfänger beteiligt sind, sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Behandelt werden alle fünf Verkehrszweige: Straßengüterverkehr, Schienengüterverkehr, Binnenschiffahrt, Seeschiffahrt sowie Luftfrachtverkehr. Dabei konzentriert sich die Darstellung auf bereits bestehende völkerrechtliche Übereinkommen (CRTD, HNS-Übereinkommen, CRDNI-Entwurf, Zweites Römer Haftungsabkommen, Ölhaftungs- und Fondsübereinkommen, Pariser und Wiener Übereinkommen), auch wenn diese größtenteils noch nicht in Kraft und daher in der Praxis nicht anwendbar sind. Die daraus resultierenden Haftungslücken müssen derzeit noch durch das vom nationalen Internationalen Privatrecht berufene nationale Recht geschlossen werden. Wie dies nach geltendem Recht geschieht und welche haftungsrechtlichen Unterschiede sich hierbei hinsichtlich der Haftung für Gefahrguttransporte ergeben, wird exemplarisch am Beispiel der deutschen, französischen und englischen Rechtsordnung dargestellt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser eingehenden Analyse entwickelt die Verfasserin Vorschläge für die überfällige Rechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene.
dc.languageGerman
dc.rightsopen access
dc.subject.classificationthema EDItEUR::L Law
dc.subject.classificationthema EDItEUR::L Law::LB International law::LBD International law: transport, communications and commerce
dc.subject.classificationthema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNK Environment, transport and planning law: general
dc.subject.classificationthema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNK Environment, transport and planning law: general::LNKT Transport law
dc.subject.otherTransport of dangerous goods
dc.subject.otherLiability
dc.subject.otherEurope
dc.subject.otherAtomgesetz (Deutschland)
dc.subject.otherBürgerliches Gesetzbuch
dc.subject.otherGefahrgut
dc.subject.otherHaftung (Recht)
dc.subject.otherStraßenverkehrsgesetz
dc.subject.otherÜbereinkommen von Paris
dc.subject.otherZentrum für Regenerative Therapien Dresden
dc.titleHaftung für Gefahrguttransporte in Europa - Zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.17875/gup2010-4
oapen.relation.isPublishedByaf9011e0-03b9-4a5c-9ae6-b9da4898d1b2
oapen.relation.isbn9783941875586
oapen.collectionAG Universitätsverlage
dc.abstractotherlanguageDie zunehmende Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes führt zu einem konstanten Anstieg des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, insbesondere auch der Gefahrguttransporte innerhalb der Europäischen Union. Mit den längeren grenzüberschreitenden Transportwegen steigt die Gefahr von Unfällen, welche bei Gefahrguttransporten aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials in der Regel schwerwiegendere Folgen als bei gewöhnlichen Gütertransporten nach sich ziehen. Die daran anknüpfenden, praktisch wichtigen Haftungsfragen für entstandene Schäden Dritter, also der Personen, die nicht am Transportrechtsverhältnis zwischen Absender, Transporteur und Empfänger beteiligt sind, sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Behandelt werden alle fünf Verkehrszweige: Straßengüterverkehr, Schienengüterverkehr, Binnenschiffahrt, Seeschiffahrt sowie Luftfrachtverkehr. Dabei konzentriert sich die Darstellung auf bereits bestehende völkerrechtliche Übereinkommen (CRTD, HNS-Übereinkommen, CRDNI-Entwurf, Zweites Römer Haftungsabkommen, Ölhaftungs- und Fondsübereinkommen, Pariser und Wiener Übereinkommen), auch wenn diese größtenteils noch nicht in Kraft und daher in der Praxis nicht anwendbar sind. Die daraus resultierenden Haftungslücken müssen derzeit noch durch das vom nationalen Internationalen Privatrecht berufene nationale Recht geschlossen werden. Wie dies nach geltendem Recht geschieht und welche haftungsrechtlichen Unterschiede sich hierbei hinsichtlich der Haftung für Gefahrguttransporte ergeben, wird exemplarisch am Beispiel der deutschen, französischen und englischen Rechtsordnung dargestellt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser eingehenden Analyse entwickelt die Verfasserin Vorschläge für die überfällige Rechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene.


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