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dc.contributor.authorTheil, Kerstin,
dc.date.accessioned2025-03-08T03:41:02Z
dc.date.available2025-03-08T03:41:02Z
dc.date.issued2019
dc.date.submitted2019-11-26 14:53:14
dc.date.submitted2020-04-01T10:15:02Z
dc.identifier1005146
dc.identifierOCN: 1147301172
dc.identifierhttp://library.oapen.org/handle/20.500.12657/24957
dc.identifier.urihttps://doab-dev.siscern.org/handle/20.500.12854/177661
dc.description.abstractEine der grundlegenden Fragen, im öffentlichen Recht im Allgemeinen wie im Bergrecht im Besonderen, ist immer noch die Frage nach der Rechtsnachfolge in öffentlich-rechtliche Zulassungen. Dabei ist kaum ein anderes Rechtsgebiet wie das Bergrecht von einer langen Tradition geprägt, ohne an Aktualität einzubüßen. Gerade in einer Situation wie der heutigen, in der viele (ehemalige) Bergbauunternehmen einem Restrukturierungsprozess unterzogen werden, ist besonders die bergrechtliche Nachfolgefrage von praktischer Bedeutung: was geschieht im Falle des Todes eines Berechtigungsinhabers, in Fällen gesellschaftsrechtlicher Umwandlungen bestehender Bergbauunternehmen oder im Falle der Veräußerung eines Bergwerks mit den erteilten Bergbauberechtigungen und Betriebsplanzulassungen? Ein Vergleich mit der Rechtsnachfolge in verschiedene Zulassungsakte auf dem Gebiet des vorhaben- und produktbezogenen Umweltrechts liefert Lösungsmöglichkeiten und fördert zugleich das Bedürfnis nach einer Änderung der im Bundesberggesetz bestehenden Regelungen über die Rechtsnachfolge zutage.
dc.description.abstractEine der grundlegenden Fragen, im öffentlichen Recht im Allgemeinen wie im Bergrecht im Besonderen, ist immer noch die Frage nach der Rechtsnachfolge in öffentlich-rechtliche Zulassungen. Dabei ist kaum ein anderes Rechtsgebiet wie das Bergrecht von einer langen Tradition geprägt, ohne an Aktualität einzubüßen. Gerade in einer Situation wie der heutigen, in der viele (ehemalige) Bergbauunternehmen einem Restrukturierungsprozess unterzogen werden, ist besonders die bergrechtliche Nachfolgefrage von praktischer Bedeutung: was geschieht im Falle des Todes eines Berechtigungsinhabers, in Fällen gesellschaftsrechtlicher Umwandlungen bestehender Bergbauunternehmen oder im Falle der Veräußerung eines Bergwerks mit den erteilten Bergbauberechtigungen und Betriebsplanzulassungen? Ein Vergleich mit der Rechtsnachfolge in verschiedene Zulassungsakte auf dem Gebiet des vorhaben- und produktbezogenen Umweltrechts liefert Lösungsmöglichkeiten und fördert zugleich das Bedürfnis nach einer Änderung der im Bundesberggesetz bestehenden Regelungen über die Rechtsnachfolge zutage.
dc.languageGerman
dc.rightsopen access
dc.subject.otheröffentlichen Recht
dc.subject.otherthema EDItEUR::C Language and Linguistics
dc.titleDie Rechtsnachfolge in Bergbauberechtigungen und Betriebsplanzulassungen nach dem Bundesberggesetz - Zugleich eine exemplarische Untersuchung der Rechtsnachfolge in umweltrechtliche Anlagen- und Produktzulassungen
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.17875/gup2019-1147
oapen.relation.isPublishedByaf9011e0-03b9-4a5c-9ae6-b9da4898d1b2
oapen.relation.isbn9783863954048
dc.abstractotherlanguageEine der grundlegenden Fragen, im öffentlichen Recht im Allgemeinen wie im Bergrecht im Besonderen, ist immer noch die Frage nach der Rechtsnachfolge in öffentlich-rechtliche Zulassungen. Dabei ist kaum ein anderes Rechtsgebiet wie das Bergrecht von einer langen Tradition geprägt, ohne an Aktualität einzubüßen. Gerade in einer Situation wie der heutigen, in der viele (ehemalige) Bergbauunternehmen einem Restrukturierungsprozess unterzogen werden, ist besonders die bergrechtliche Nachfolgefrage von praktischer Bedeutung: was geschieht im Falle des Todes eines Berechtigungsinhabers, in Fällen gesellschaftsrechtlicher Umwandlungen bestehender Bergbauunternehmen oder im Falle der Veräußerung eines Bergwerks mit den erteilten Bergbauberechtigungen und Betriebsplanzulassungen? Ein Vergleich mit der Rechtsnachfolge in verschiedene Zulassungsakte auf dem Gebiet des vorhaben- und produktbezogenen Umweltrechts liefert Lösungsmöglichkeiten und fördert zugleich das Bedürfnis nach einer Änderung der im Bundesberggesetz bestehenden Regelungen über die Rechtsnachfolge zutage.


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