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dc.contributor.authorDiekmann, Andrea,
dc.date.accessioned2025-03-08T11:55:40Z
dc.date.available2025-03-08T11:55:40Z
dc.date.issued2009
dc.date.submitted2016-12-31 23:55:55
dc.date.submitted2019-11-26 15:35:34
dc.date.submitted2020-04-01T14:16:21Z
dc.identifier610180
dc.identifierOCN: 794697673
dc.identifierhttp://library.oapen.org/handle/20.500.12657/32670
dc.identifier.urihttps://doab-dev.siscern.org/handle/20.500.12854/198380
dc.description.abstractA medical measure influences the physical and mental integrity of the affected people. The right of determination is also part of a person’s personality. The individual can exercise his right of self determination only when its decision conditions and justifies medical practice. Is an adolescent due to an illness or disability not able to excersise decisions, these have to be made by a representative of legal transactions - an agent - or taken by a legal representative - a supervisor. In this study, the different representation schemes on health matters are presented.
dc.description.abstractEine ärztliche Maßnahme tastet die leibliche und gegebenenfalls die seelische Integrität eines Menschen an. Die Bestimmung darüber ist ein Teil der Personalität eines Menschen. Der Einzelne kann sein Selbstbestimmungsrecht nur wahrnehmen, wenn seine Entscheidung Voraussetzung gerechtfertigten ärztlichen Handelns ist. Kann ein Volljähriger auf Grund einer Krankheit oder Behinderung darüber nicht befinden, können Entscheidungen durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter – einen Bevollmächtigten – oder durch einen gesetzlichen Vertreter – einen Betreuer – getroffen werden. In der vorliegenden Untersuchung werden die unterschiedlichen Vertretungsregelungen im Bereich der Gesundheitsangelegenheiten dargestellt. Es wird zudem geprüft, ob es das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gebietet, eine weitere „automatische“ Vertretungsmöglichkeit für nahe Angehörige zu normieren. Es wird auch erwogen, auf welche Grundlage eine entsprechende Befugnis gestützt werden, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie eingreifen könnte.
dc.languageGerman
dc.rightsopen access
dc.subject.othermedicine
dc.subject.otherethics
dc.subject.othermedicine law
dc.subject.otherhealth care
dc.subject.otherBetreuerbestellung
dc.subject.otherBetreuung (Recht)
dc.subject.otherBürgerliches Gesetzbuch
dc.subject.otherVertretungsmacht
dc.subject.otherVollmacht
dc.subject.otherZeitschrift für das gesamte Familienrecht
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law::LA Jurisprudence and general issues::LAF Systems of law::LAFD Systems of law: civil codes / civil law
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNT Social law and Medical law::LNTM Medical and healthcare law
dc.titleStellvertretung in Gesundheitsangelegenheiten - Modell eines dreigliedrigen Vertretungssystems
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.17875/gup2009-36
oapen.relation.isPublishedByaf9011e0-03b9-4a5c-9ae6-b9da4898d1b2
oapen.relation.isbn9783940344786
dc.abstractotherlanguageEine ärztliche Maßnahme tastet die leibliche und gegebenenfalls die seelische Integrität eines Menschen an. Die Bestimmung darüber ist ein Teil der Personalität eines Menschen. Der Einzelne kann sein Selbstbestimmungsrecht nur wahrnehmen, wenn seine Entscheidung Voraussetzung gerechtfertigten ärztlichen Handelns ist. Kann ein Volljähriger auf Grund einer Krankheit oder Behinderung darüber nicht befinden, können Entscheidungen durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter – einen Bevollmächtigten – oder durch einen gesetzlichen Vertreter – einen Betreuer – getroffen werden. In der vorliegenden Untersuchung werden die unterschiedlichen Vertretungsregelungen im Bereich der Gesundheitsangelegenheiten dargestellt. Es wird zudem geprüft, ob es das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gebietet, eine weitere „automatische“ Vertretungsmöglichkeit für nahe Angehörige zu normieren. Es wird auch erwogen, auf welche Grundlage eine entsprechende Befugnis gestützt werden, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie eingreifen könnte.


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