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dc.contributor.authorDutta, Anatol
dc.contributor.authorHeinze, Christian
dc.date.accessioned2025-03-08T12:43:02Z
dc.date.available2025-03-08T12:43:02Z
dc.date.issued2023
dc.date.submitted2024-01-18T05:32:34Z
dc.identifierhttps://library.oapen.org/handle/20.500.12657/87010
dc.identifier.urihttps://doab-dev.siscern.org/handle/20.500.12854/200251
dc.description.abstractVor den deutschen Zivilgerichten klagen zunehmend Spieler, die vor der weiteren Liberalisierung des Glücksspielrechts im Jahr 2021 an Glücksspielen im Internet teilgenommen haben. Sie fordern von Unternehmen, die solche Glücksspiele anbieten, die Rückzahlung geleisteter Spieleinsätze. Diese so genannten "Spielerklagen" waren bisher unterschiedlich erfolgreich. Die deutschen Gerichte sind sich zwar weitgehend einig, dass die Spielverträge wegen Verstoßes gegen die bisherigen Glücksspielstaatsverträge nach § 134 BGB unwirksam sind, obwohl die Glücksspielaufsicht bewusst das bisherige Glücksspielverbot im Internet nicht durchgesetzt hat. Vielmehr hat die staatliche Aufsicht Verstöße der Unternehmen geduldet, wenn sich die Unternehmen an bestimmte Vorgaben der Behörden halten, um zu verhindern, dass Spieler auf ein gänzlich unreguliertes Angebot ausweichen. Uneinigkeit besteht aber, ob etwaige bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 817 Satz 2 BGB gesperrt sind. Dagegen haben die Gerichte deliktische Schadensersatzansprüche der Spieler bisher nur vereinzelt bejaht. Auch die Verjährung etwaiger Ansprüche wirft Fragen auf. Zu diesen privatrechtlichen Aspekten der Spielerklagen, die bisher noch nicht umfassend diskutiert wurden, nehmen die Beiträge dieses Bandes Stellung.
dc.description.abstractVor den deutschen Zivilgerichten klagen zunehmend Spieler, die vor der weiteren Liberalisierung des Glücksspielrechts im Jahr 2021 an Glücksspielen im Internet teilgenommen haben. Sie fordern von Unternehmen, die solche Glücksspiele anbieten, die Rückzahlung geleisteter Spieleinsätze. Diese so genannten "Spielerklagen" waren bisher unterschiedlich erfolgreich. Die deutschen Gerichte sind sich zwar weitgehend einig, dass die Spielverträge wegen Verstoßes gegen die bisherigen Glücksspielstaatsverträge nach § 134 BGB unwirksam sind, obwohl die Glücksspielaufsicht bewusst das bisherige Glücksspielverbot im Internet nicht durchgesetzt hat. Vielmehr hat die staatliche Aufsicht Verstöße der Unternehmen geduldet, wenn sich die Unternehmen an bestimmte Vorgaben der Behörden halten, um zu verhindern, dass Spieler auf ein gänzlich unreguliertes Angebot ausweichen. Uneinigkeit besteht aber, ob etwaige bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 817 Satz 2 BGB gesperrt sind. Dagegen haben die Gerichte deliktische Schadensersatzansprüche der Spieler bisher nur vereinzelt bejaht. Auch die Verjährung etwaiger Ansprüche wirft Fragen auf. Zu diesen privatrechtlichen Aspekten der Spielerklagen, die bisher noch nicht umfassend diskutiert wurden, nehmen die Beiträge dieses Bandes Stellung.
dc.languageGerman
dc.rightsopen access
dc.subject.otherLaw
dc.subject.otherBankruptcy & Insolvency
dc.subject.otherLaw
dc.subject.otherCivil Law
dc.subject.otherArbitration, Negotiation, Mediation
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNP Financial law: general::LNPC Bankruptcy and insolvency
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law::LA Jurisprudence and general issues::LAF Systems of law::LAFD Systems of law: civil codes / civil law
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNA Legal systems: general::LNAC Legal systems: civil procedure, litigation and dispute resolution::LNAC5 Arbitration, mediation and alternative dispute resolution
dc.titleDie Rückforderung von Glücksspieleinsätzen im Internet
dc.title.alternativeÜberlegungen zu den so genannten "Spielerklagen"
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.1628/978-3-16 -162101-7
oapen.relation.isPublishedByfd53d82f-781e-4b7f-b7ca-ca2ff53a2156
oapen.relation.isFundedBy969f21b5-ac00-4517-9de2-44973eec6874
oapen.relation.isbn9783161621000
oapen.collectionKnowledge Unlatched (KU)
oapen.imprintMohr Siebeck GmbH & Co. KG
dc.relationisFundedByb818ba9d-2dd9-4fd7-a364-7f305aef7ee9


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