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dc.contributor.authorSchreier, Pascal
dc.date.accessioned2025-11-23T09:50:56Z
dc.date.available2025-11-23T09:50:56Z
dc.date.issued2025
dc.date.submitted2025-03-04T08:51:35Z
dc.identifierhttps://library.oapen.org/handle/20.500.12657/99134
dc.identifier.urihttps://doab-dev.siscern.org/handle/20.500.12854/204214
dc.description.abstractStellvertretung und Anwaltschaft sind grundlegende Aspekte sonderpädagogischen Handelns. Die Arbeit diskutiert kritisch ihre fachwissenschaftliche Fundierung und weist hier auf die mangelnde theoretische Tragfähigkeit hin. Diese kann hergestellt werden, wenn Stellvertretung in einem ersten Schritt über das erzieherische Verhältnis generell legitimiert und durch die advokatorische Ethik nach Micha Brumlik gerahmt wird. Ein zweiter Schritt erfolgt durch die Hinzunahme der Kategorie der Bildungsgerechtigkeit, wie sie durch Krassimir Stojanov als Anerkennungsgerechtigkeit ausformuliert wurde. Beide Aspekte zusammengenommen ergeben, in einem dritten Schritt, einen weiteren Baustein sonderpädagogischer Ethik. Durch die enge Passung zu Fragen der Erziehung und Bildung unter erschwerten Bedingungen lassen sich abschließend zahlreiche Implikationen für die Pädagogik bei Verhaltensstörungen ableiten.
dc.languageGerman
dc.relation.ispartofseriesklinkhardt forschung. Dialog Erziehungshilfe
dc.rightsopen access
dc.subject.classificationthema EDItEUR::J Society and Social Sciences::JN Education::JNF Educational strategies and policy::JNFK Educational strategies and policy: inclusion
dc.subject.otherSonderpädagogik;Inklusion;Bildungsgerechtigkeit;Teilhabe;Anwaltschaft;Anerkennung;Pädagogik bei Verhaltensstörungen;Erziehung;Krassimir Stojanov;Micha Brumlik;advocacy
dc.titleStellvertretung und Bildungsgerechtigkeit
dc.title.alternativeGrundlegungen für die Pädagogik bei Verhaltensstörungen
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.35468/6153
oapen.relation.isPublishedBy65f4fc12-f5ec-43de-9b3f-9771b3f89aea
oapen.relation.isbn9783781526952
oapen.pages301
oapen.place.publicationBad Heilbrunn
dc.abstractotherlanguageStellvertretung und Anwaltschaft sind grundlegende Aspekte sonderpädagogischen Handelns. Die Arbeit diskutiert kritisch ihre fachwissenschaftliche Fundierung und weist hier auf die mangelnde theoretische Tragfähigkeit hin. Diese kann hergestellt werden, wenn Stellvertretung in einem ersten Schritt über das erzieherische Verhältnis generell legitimiert und durch die advokatorische Ethik nach Micha Brumlik gerahmt wird. Ein zweiter Schritt erfolgt durch die Hinzunahme der Kategorie der Bildungsgerechtigkeit, wie sie durch Krassimir Stojanov als Anerkennungsgerechtigkeit ausformuliert wurde. Beide Aspekte zusammengenommen ergeben, in einem dritten Schritt, einen weiteren Baustein sonderpädagogischer Ethik. Durch die enge Passung zu Fragen der Erziehung und Bildung unter erschwerten Bedingungen lassen sich abschließend zahlreiche Implikationen für die Pädagogik bei Verhaltensstörungen ableiten.


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