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dc.contributor.authorKöhler, Tanja,
dc.date.accessioned2021-02-10T12:58:18Z
dc.date.issued2012
dc.date.submitted2016-12-31 23:55:55
dc.date.submitted2019-11-27 16:09:15
dc.date.submitted2020-04-01T14:15:50Z
dc.identifier610203
dc.identifierOCN: 1030819926
dc.identifierhttp://library.oapen.org/handle/20.500.12657/32647
dc.identifier.urihttps://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/34895
dc.description.abstractGegenstand der Arbeit ist der Umgang der Kriminaljustiz mit Straftaten von Frauen – ein weithin vernachlässigtes Thema im Bereich der empirischen Kriminologie. Ausgewertet werden sämtliche Eintragungen im Bundeszentral- und Erziehungsregister zu Personen, die im Jahr 2004 mit einer relevante Bezugsentscheidung im Register erfasst waren. Dadurch konnten über eine Millionen Straffällige, darunter rund 200.000 Frauen, mit allen zu ihnen im Register gespeicherten strafrechtlichen Entscheidungen in die Untersuchung einbezogen werden. Diese konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf zwei Themenkomplexe: Einmal wird die Strafzumessung bei weiblichen im Vergleich zu männlichen Straffälligen differenziert untersucht. Dabei zeigt sich, dass Frauen entgegen landläufiger Meinung keinen Strafzumessungsbonus genießen. Zum anderen wird aufgezeigt, dass das Maß der Rückfälligkeit straffälliger Frauen sich je nach justizieller Reaktion unterscheidet und von Kriterien wie Art und Anzahl der Voreintragungen abhängt.
dc.description.abstractGegenstand der Arbeit ist der Umgang der Kriminaljustiz mit Straftaten von Frauen – ein weithin vernachlässigtes Thema im Bereich der empirischen Kriminologie. Ausgewertet werden sämtliche Eintragungen im Bundeszentral- und Erziehungsregister zu Personen, die im Jahr 2004 mit einer relevante Bezugsentscheidung im Register erfasst waren. Dadurch konnten über eine Millionen Straffällige, darunter rund 200.000 Frauen, mit allen zu ihnen im Register gespeicherten strafrechtlichen Entscheidungen in die Untersuchung einbezogen werden. Diese konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf zwei Themenkomplexe: Einmal wird die Strafzumessung bei weiblichen im Vergleich zu männlichen Straffälligen differenziert untersucht. Dabei zeigt sich, dass Frauen entgegen landläufiger Meinung keinen Strafzumessungsbonus genießen. Zum anderen wird aufgezeigt, dass das Maß der Rückfälligkeit straffälliger Frauen sich je nach justizieller Reaktion unterscheidet und von Kriterien wie Art und Anzahl der Voreintragungen abhängt.
dc.languageGerman
dc.rightsopen access
dc.subject.otherFemale offenders
dc.subject.otherSentencing
dc.subject.otherRecidivism
dc.subject.otherEmpirical criminology
dc.subject.otherBewährung
dc.subject.otherFrauenkriminalität
dc.subject.otherFreiheitsstrafe (Deutschland)
dc.subject.otherGewaltkriminalität
dc.subject.otherJugendgerichtsgesetz (Deutschland)
dc.subject.otherJugendstrafe
dc.subject.otherKörperverletzung (Deutschland)
dc.subject.otherKriminalität
dc.subject.otherSanktion
dc.subject.otherStrafgesetzbuch (Deutschland)
dc.subject.otherthema EDItEUR::J Society and Social Sciences::JK Social services and welfare, criminology::JKV Crime and criminology
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNF Criminal law: procedure and offences::LNFX Criminal procedure::LNFX1 Sentencing and punishment
dc.titleStraffällige Frauen - eine Untersuchung der Strafzumessung und Rückfälligkeit
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.17875/gup2012-138
oapen.relation.isPublishedByaf9011e0-03b9-4a5c-9ae6-b9da4898d1b2
oapen.relation.isbn9783863950491
dc.abstractotherlanguageGegenstand der Arbeit ist der Umgang der Kriminaljustiz mit Straftaten von Frauen – ein weithin vernachlässigtes Thema im Bereich der empirischen Kriminologie. Ausgewertet werden sämtliche Eintragungen im Bundeszentral- und Erziehungsregister zu Personen, die im Jahr 2004 mit einer relevante Bezugsentscheidung im Register erfasst waren. Dadurch konnten über eine Millionen Straffällige, darunter rund 200.000 Frauen, mit allen zu ihnen im Register gespeicherten strafrechtlichen Entscheidungen in die Untersuchung einbezogen werden. Diese konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf zwei Themenkomplexe: Einmal wird die Strafzumessung bei weiblichen im Vergleich zu männlichen Straffälligen differenziert untersucht. Dabei zeigt sich, dass Frauen entgegen landläufiger Meinung keinen Strafzumessungsbonus genießen. Zum anderen wird aufgezeigt, dass das Maß der Rückfälligkeit straffälliger Frauen sich je nach justizieller Reaktion unterscheidet und von Kriterien wie Art und Anzahl der Voreintragungen abhängt.


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