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dc.contributor.authorBurchardt, Monika,
dc.date.accessioned2021-02-10T12:58:18Z
dc.date.issued2010
dc.date.submitted2016-12-31 23:55:55
dc.date.submitted2019-11-26 15:42:32
dc.date.submitted2020-04-01T14:16:33Z
dc.identifier610170
dc.identifierOCN: 808385310
dc.identifierhttps://library.oapen.org/handle/20.500.12657/37212
dc.identifier.urihttps://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/36310
dc.description.abstractDie moderne Medizin bringt es mit sich, dass Entscheidungen zur ärztlichen Behandlung sehr weit reichende Folgen für das Leben eines Patienten haben können. Die Patientenautonomie gebietet es daher, dass der Patient in solche ärztlichen Behandlungsentscheidungen einwilligt. Wenn ein volljähriger Mensch wegen Krankheit oder Behinderung nicht über sich selbst bestimmen kann, werden Entscheidungen durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Vertreter getroffen. Oftmals sind dies die Angehörigen. Diese werden aber auch häufig zum mutmaßlichen Patientenwillen befragt, wenn sie nicht zum Vertreter bestellt sind oder im Notfall der Vertreter nicht befragt werden kann. In solchen Fällen entscheiden die Ärzte über das Ob und Wie der Behandlung. Diese Arbeit untersucht, ob das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen die künftige Etablierung einer generellen Vertretungsbefugnis von Familienangehörigen gebietet und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehen könnte. Die detaillierte medizinrechtliche Analyse schließt mit einem Gesetzesvorschlag.
dc.description.abstractDie moderne Medizin bringt es mit sich, dass Entscheidungen zur ärztlichen Behandlung sehr weit reichende Folgen für das Leben eines Patienten haben können. Die Patientenautonomie gebietet es daher, dass der Patient in solche ärztlichen Behandlungsentscheidungen einwilligt. Wenn ein volljähriger Mensch wegen Krankheit oder Behinderung nicht über sich selbst bestimmen kann, werden Entscheidungen durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Vertreter getroffen. Oftmals sind dies die Angehörigen. Diese werden aber auch häufig zum mutmaßlichen Patientenwillen befragt, wenn sie nicht zum Vertreter bestellt sind oder im Notfall der Vertreter nicht befragt werden kann. In solchen Fällen entscheiden die Ärzte über das Ob und Wie der Behandlung. Diese Arbeit untersucht, ob das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen die künftige Etablierung einer generellen Vertretungsbefugnis von Familienangehörigen gebietet und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehen könnte. Die detaillierte medizinrechtliche Analyse schließt mit einem Gesetzesvorschlag.
dc.languageGerman
dc.rightsopen access
dc.subject.otherFamily law
dc.subject.otherattorney
dc.subject.otherguardianship
dc.subject.othercuratorship
dc.subject.otherArzt
dc.subject.otherBürgerliches Gesetzbuch
dc.subject.otherEinwilligungsfähigkeit
dc.subject.otherGeschäftsfähigkeit
dc.subject.otherPatient
dc.subject.otherSchlüssiges Handeln
dc.subject.otherVertretungsmacht
dc.subject.otherVollmacht
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNM Family law
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNT Social law and Medical law::LNTM Medical and healthcare law
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNW Law: wills, probate, succession, inheritance
dc.titleVertretung handlungsunfähiger volljähriger Patienten durch Angehörige
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.17875/gup2010-3
oapen.relation.isPublishedByaf9011e0-03b9-4a5c-9ae6-b9da4898d1b2
oapen.relation.isbn9783941875593
dc.abstractotherlanguageDie moderne Medizin bringt es mit sich, dass Entscheidungen zur ärztlichen Behandlung sehr weit reichende Folgen für das Leben eines Patienten haben können. Die Patientenautonomie gebietet es daher, dass der Patient in solche ärztlichen Behandlungsentscheidungen einwilligt. Wenn ein volljähriger Mensch wegen Krankheit oder Behinderung nicht über sich selbst bestimmen kann, werden Entscheidungen durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Vertreter getroffen. Oftmals sind dies die Angehörigen. Diese werden aber auch häufig zum mutmaßlichen Patientenwillen befragt, wenn sie nicht zum Vertreter bestellt sind oder im Notfall der Vertreter nicht befragt werden kann. In solchen Fällen entscheiden die Ärzte über das Ob und Wie der Behandlung. Diese Arbeit untersucht, ob das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen die künftige Etablierung einer generellen Vertretungsbefugnis von Familienangehörigen gebietet und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehen könnte. Die detaillierte medizinrechtliche Analyse schließt mit einem Gesetzesvorschlag.


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