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dc.contributor.authorWehage, Caterina,
dc.date.accessioned2021-02-10T12:58:18Z
dc.date.issued2014
dc.date.submitted2016-12-31 23:55:55
dc.date.submitted2019-11-28 12:12:14
dc.date.submitted2020-04-01T14:11:26Z
dc.identifier610368
dc.identifierOCN: 1030821174
dc.identifierhttps://library.oapen.org/handle/20.500.12657/37264
dc.identifier.urihttps://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/36706
dc.description.abstractIn der Tätigkeit jedes forschenden Arztes treffen der Schutz des einzelnen Patienten und das Interesse des Arztes aufeinander, Erkenntnisse aus der Behandlung für künftige Patienten zu gewinnen. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des einzelnen Patienten und dem Forschungsinteresse. Bei Notfallpatienten muss die unverzügliche Behandlung stets im Vordergrund stehen. Nur klinische Prüfungen an Notfallpatienten können aber den medizinischen Fortschritt bei der Behandlung solcher Patienten ermöglichen. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit klinische Prüfungen an Notfallpatienten zulässig sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der für diese Prüfung zwingend notwendigen Abgrenzung zwischen individuellem Heilversuch, klinischen Prüfungen und nichtinterventionellen Prüfungen sowie zwischen eigennützigen und rein fremdnützigen Studien. Die Darstellung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eigennütziger Studien an Notfallpatienten in allen Bereichen der Medizin erfolgt dabei anhand der jeweils einschlägigen Normen des Arzneimittelgesetzes, des Medizinproduktegesetzes, der Strahlen- und Röntgenschutzverordnung. Diese Normen werden auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und mit den maßgeblichen europäischen Regelungen überprüft. Schließlich geht die vorliegende Arbeit noch auf die Frage ein, ob rein fremdnützige Studien an Notfallpatienten mit geltendem Recht de lege lata vereinbar sind bzw. de lege ferenda vereinbar sein könnten.
dc.description.abstractIn der Tätigkeit jedes forschenden Arztes treffen der Schutz des einzelnen Patienten und das Interesse des Arztes aufeinander, Erkenntnisse aus der Behandlung für künftige Patienten zu gewinnen. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des einzelnen Patienten und dem Forschungsinteresse. Bei Notfallpatienten muss die unverzügliche Behandlung stets im Vordergrund stehen. Nur klinische Prüfungen an Notfallpatienten können aber den medizinischen Fortschritt bei der Behandlung solcher Patienten ermöglichen. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit klinische Prüfungen an Notfallpatienten zulässig sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der für diese Prüfung zwingend notwendigen Abgrenzung zwischen individuellem Heilversuch, klinischen Prüfungen und nichtinterventionellen Prüfungen sowie zwischen eigennützigen und rein fremdnützigen Studien. Die Darstellung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eigennütziger Studien an Notfallpatienten in allen Bereichen der Medizin erfolgt dabei anhand der jeweils einschlägigen Normen des Arzneimittelgesetzes, des Medizinproduktegesetzes, der Strahlen- und Röntgenschutzverordnung. Diese Normen werden auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und mit den maßgeblichen europäischen Regelungen überprüft. Schließlich geht die vorliegende Arbeit noch auf die Frage ein, ob rein fremdnützige Studien an Notfallpatienten mit geltendem Recht de lege lata vereinbar sind bzw. de lege ferenda vereinbar sein könnten.
dc.languageGerman
dc.rightsopen access
dc.subject.otherSelfish studies
dc.subject.otherStandardize
dc.subject.otherConformity with the Basic Law
dc.subject.otherArzneimittel
dc.subject.otherArzt
dc.subject.otherEinwilligungsfähigkeit
dc.subject.otherGesetzlicher Vertreter (Deutschland)
dc.subject.otherGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
dc.subject.otherKlinische Studie
dc.subject.otherPatient
dc.subject.otherStrafgesetzbuch (Deutschland)
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNT Social law and Medical law::LNTM Medical and healthcare law
dc.titleKlinische Prüfungen an Notfallpatienten
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.17875/gup2014-778
oapen.relation.isPublishedByaf9011e0-03b9-4a5c-9ae6-b9da4898d1b2
oapen.relation.isbn9783863951771
dc.abstractotherlanguageIn der Tätigkeit jedes forschenden Arztes treffen der Schutz des einzelnen Patienten und das Interesse des Arztes aufeinander, Erkenntnisse aus der Behandlung für künftige Patienten zu gewinnen. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des einzelnen Patienten und dem Forschungsinteresse. Bei Notfallpatienten muss die unverzügliche Behandlung stets im Vordergrund stehen. Nur klinische Prüfungen an Notfallpatienten können aber den medizinischen Fortschritt bei der Behandlung solcher Patienten ermöglichen. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit klinische Prüfungen an Notfallpatienten zulässig sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der für diese Prüfung zwingend notwendigen Abgrenzung zwischen individuellem Heilversuch, klinischen Prüfungen und nichtinterventionellen Prüfungen sowie zwischen eigennützigen und rein fremdnützigen Studien. Die Darstellung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eigennütziger Studien an Notfallpatienten in allen Bereichen der Medizin erfolgt dabei anhand der jeweils einschlägigen Normen des Arzneimittelgesetzes, des Medizinproduktegesetzes, der Strahlen- und Röntgenschutzverordnung. Diese Normen werden auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und mit den maßgeblichen europäischen Regelungen überprüft. Schließlich geht die vorliegende Arbeit noch auf die Frage ein, ob rein fremdnützige Studien an Notfallpatienten mit geltendem Recht de lege lata vereinbar sind bzw. de lege ferenda vereinbar sein könnten.


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